Hygienekonzept - Stand 19.06.2021

 

Hebamme Laura-Isabel Wulff
Anschrift: Hamburger Straße 91c, 22949 Ammersbek
E-Mail: kontakt@hebamme-laura-wulff.de

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i.S.d. § 4 Absatz 1 Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für Gruppenangebote im Rahmen des SGB XI

 

1. Begrenzung der Teilnehmerzahl und Wahrung des Abstandsgebotes

a) Die Anzahl der Teilnehmenden ist über die Anmeldung zu steuern.

b) Bei Gruppenangeboten ist die Teilnehmerzahl so zu begrenzen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Anwesenden eingehalten wird.

c) Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden ist zu vermeiden.

d) Körperkontakt zwischen den Teilnehmenden und Gruppenanleitenden sind auf das notwendigste Maß zu beschränken. Bei Unterschreitung des Mindestabstandes zwischen der Anleitenden Person und der teilnehmenden Person verpflichten sich beide Personen zum Tragen einer zertifizierten FFP2 Maske.

e) Aktivitäten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie z.B. Singen, sind in geschlossenen Räumen zu unterlassen. Werden Aktivitäten, die zu vermehrtem Aerosolausstoß führen im Freien ausgeübt, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

2. Regelung von Besucherströmen

a) Eine Anmeldung zum Gruppenangebot ist erforderlich.

b) Entsprechende Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes am Einlass sowie im Gruppenraum sind anzubringen.

c) Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. Wartebereiche (z.B. Einlass, Garderobe und Sanitärräume) sind mit Markierungen zur Einhaltung des Mindestabstandes zu versehen.

 

3. Personenbezogene Einzelmaßnahmen

a) Personen mit respiratorischen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an dem Gruppenangebot zu verwehren.

b) Gruppenanleitende sowie -teilnehmende sollten grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

c) Für Gruppenanleitende und -teilnehmende sind die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie Husten- und Niesetikette, gründliche Händehygiene, Abstandsregelung etc.) durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.

d) Alle Personen müssen sich vor der Nutzung des Gruppenangebots die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Anbieter des Gruppenangebotes vorzuhalten.

e) Die Kontaktdaten aller bei dem Gruppenangebot anwesenden Personen werden zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und für die Frist von 6 Wochen aufbewahrt; nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten unverzüglich gelöscht.

f) Teilnahmeberechtigt ist nur wer einen der folgenden Nachweise erbringt:

  • Antigenschnelltest (max. 24 Stunden alt) oder einen PCR Test (max. 48 Stunden alt)
  • Ebenfalls akzeptiert wird ein vollständiger Impfschutz, bei dem die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor dem Besuchstag verabreicht wurde
  • Ebenfalls akzeptiert wird ein Genesungsnachweis über eine Covid-19 Infektion innerhalb der letzten 6 Monate.

 

4. Einrichtungsbezogene Maßnahmen:

a) Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

b) Die Sanitäranlagen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.

c) Eine Bewirtung darf entsprechend den Vorgaben für das Gastgewerbe erfolgen.

d) Um die Belastung in den Innenräumen mit Aerosolen zu minimieren sind die Räumlichkeiten im Abstand von 20 Minuten gründlich zu lüften.

e) In Sanitär-, Gemeinschafts- und Eingangsbereichen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.

 

5. Generell gilt:

a) Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte Person vor Ort zu benennen.

b) Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.

c) Alle Personen werden gebeten, auch außerhalb der Gruppenangebote die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten sowie die Kontakte zu anderen Personen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.

 

*Das Hygienekonzept ist der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

 

Das Hygienekonzept basiert auf der Vorlage des Land Schleswig-Holstein für Gruppenangebote.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/Muster_Hygienekonzept_Gruppenangebote.html

Stand: 19.06.2021 12:20h

 

 

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